Dienstag 16-17 Uhr
Die Medizin, zu der Ärzte als Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, muss sich an den Grundsätzen einer „wirtschaftlichen, ausreichenden, notwendigen und zweckmäßigen Versorgung“ orientieren. Wir möchten Ihnen aber nicht nur eine „ausreichende und zweckmäßige Versorgung“ anbieten, sondern eine ausgezeichnete und auf Ihren Fall individuell zugeschnittene Behandlung! Ohne Bindung an die gesetzlichen Krankenkassen fällt viel Bürokratie und ein hoher Verwaltungsaufwand weg. Diese Zeit können wir uns für die Behandlung in der Privatsprechstunde nehmen. Privatsprechstunde bezeichnet die ärztliche Beratung und ggf. Untersuchung von Patienten ohne Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse. Diese Leistung kann jeder Patient, auch der gesetzlich Versicherte, in Anspruch nehmen.
Da die Kosten für die ärztlichen Leistungen einer Privatsprechstunde nicht über Pauschalen der gesetzlichen Krankenkassen beglichen werden, erfolgt eine privatärztliche Rechnung nach ärztlicher Gebührenordnung (GOÄ).